3G-Regel für den Besuch in der Kreisverwaltung Leer

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Vorsichtsmaßnahme für Infektionsschutz / Es gibt alternative Kontaktmöglichkeiten

Wegen der Corona-Pandemie sind persönliche Termine in der Kreisverwaltung Leer derzeit nur nach Vereinbarung möglich. Vom 1. Dezember an gilt für Besucherinnen und Besucher in allen Gebäuden der Kreisverwaltung Leer zudem die 3G-Regel. Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene sowie Getestete, die einen gültigen Nachweis einer anerkannten Teststelle vorzeigen können. Darüber hinaus muss weiterhin in allen Räumen der Kreisverwaltung eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.

Landrat Matthias Groote bittet angesichts steigender Infektionszahlen im Kreisgebiet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme: „Sie dient dem Schutz der Besucherinnen und Besucher und dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

3G gilt nicht bei Kontakten, die in Kreiseinrichtungen draußen „an der frischen Luft“ stattfinden. So bleibt z.B. der Containerschalter des Straßenverkehrsamtes ohne 3G-Nachweis zugänglich.

Gerne kümmert sich die Kreisverwaltung auch auf anderem Wege um die Anliegen von Bürgerinnen und Bürger. Eine Übersicht mit Kontaktdaten gibt es unter www.Landkreis-Leer.de/Coronavirus unter dem Punkt „Kontaktliste“.