Abstandsgebot auch an Himmelfahrt in der Gemeinde Krummhörn

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Corona ist nicht vorbei. Daher müssen auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen.

Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen und Fahrradtouren mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht.

Man sollte sich so verhalten, dass man weder sich noch andere gefährdet.

Der Landkreis Aurich hat heute die Allgemeinverfügung zum Thema Alkoholausschank geändert. Demnach dürfen Restaurationsbetriebe ihren Gästen alkoholische Getränke ausschließlich am Tisch servieren. Das gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Untersagt bleibt am Himmelfahrtstag weiterhin der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art.

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen fröhlichen Himmelfahrtstag, den Vätern einen wunderschönen Vatertag verbunden mit der Bitte, Abstand zu wahren und sich an die Regeln zu halten.