Allgemeinverfügung Maskenpflicht im LK Aurich ab heute 27.11.2020

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Aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes unter die Marke von 50 für den Landkreis Aurich, hat die Kreisverwaltung heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen. In dieser werden nunmehr die Bereiche ausgewiesen, in denen zukünftig eine Bedeckung des Mund- und Nasenbereiches zu tragen ist. Die Pflicht zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes richtet sich dabei nach der vom Land Niedersachsen veröffentlichten Inzidenz für das Kreisgebiet. Auch wenn das Tragen eines MNS aufgrund der Inzidenz im Kreisgebiet keine Pflicht mehr im Sinne der Corona-Verordnung darstellt, empfiehlt der Landkreis Aurich dringend auch weiterhin einen solchen in den festgelegten Bereichen zu tragen.

20201126 Allgemeinverfügung Festlegung Örtlichkeiten

20201126 Anlage 1 zur AV Festlegung Örtlichkeiten