Am Vatertag ist Alkohol im Außenbereich verboten. Landkreis will größere Menschenansammlungen verhindern

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LKA/Aurich. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist der Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken in Außenbereichen und Außenanlagen am Vatertag im Landkreis Aurich für Restaurationsbetriebe jeglicher Art verboten. Dies wird die Kreisverwaltung mit einer sogenannten Allgemeinverfügung entsprechend regeln. So soll verhindert werden, dass sich bei den traditionellen Ausflügen zu Christi Himmelfahrt größere Menschenansammlungen bilden, macht der Landkreis in seiner Begründung deutlich.

Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, wird besonders an Feiertagen bei gutem Wetter gerne in Anspruch genommen. Gerade am Vatertag finden zudem erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren zu diesen Treffpunkten statt – und damit steigt das Risiko für Infektionen mit dem Corona-Virus. Diese Gefahr will der Landkreis mit seiner Verfügung soweit wie möglich eindämmen. „Die kontaktreduzierenden Maßnahmen für die breite Bevölkerung stellen das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar“, heißt es in dem Schreiben.

Darum wird neben dem Verkauf und Verzehr von Alkohol auch der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken untersagt. Mitgebrachte oder im Außer-Haus-Verkauf erworbene Speisen und Getränke dürften im Umkreis von 50 Metern zu dem jeweiligen Betrieb ebenfalls nicht verzehrt werden, um Ansammlungen zu verhindern.

Verboten sind am Himmelfahrtstag auch Autoveranstaltungen im Sinne der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dabei geht es beispielsweise um die Durchführung von „Auto-Discos“. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Allgemeinverfügung wird ab Donnerstag, 14. Mai, auch auf der Internetseite des Landkreises Aurich zu finden sein: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

Quelle: Landkreis Aurich

20200513 – Allgemeinverfügung Himmelfahrt