Angepasste Besuchsregelung in den Kliniken

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• Ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag
• Keine wechselnden Besucher; es wird vorab ein Besucher definiert, der im Zeitraum des Aufenthalts Besuchsrecht hat

Angesichts der aktuellen Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat der Landkreis Aurich eine neue Allgemeinverfügung über die „Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser“ veröffentlicht. Gemäß dieser Allgemeinverfügung ist pro Patient zeitgleich maximal ein Besucher erlaubt, die Besuchszeit ist auf eine Stunde begrenzt. Angelehnt an diese Regelung ist in den Kliniken Aurich, Emden und Norden ab dem 20.10.2020 von den Patienten eine einzige Kontaktperson zu benennen, die im gesamten Zeitraum des Aufenthalts einmal täglich für eine Stunde Besuchsrecht hat. Für die Notaufnahmen wurde ein generelles Besuchs- bzw. Begleit-verbot festgelegt, das nur in begründeten Ausnahmefällen vom diensthabenden Arzt aufgehoben werden kann. Kinder dürfen von einem Elternteil begleitet werden.

Ausnahmeregelungen gelten für Patienten auf den Intensivstationen, für die geburtshilflichen Abteilungen sowie für die Geriatrie und die Palliativstation. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website der Kliniken (www.anevita.de).

Diese Regelungen sind eine notwendige Reaktion auf das Infektionsgeschehen, um die Übertragung des Coronavirus auf Patienten und Mitarbeiter der Krankenhäuser zu verhindern und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen. „Wir wissen, dass diese Regelungen für unsere Patienten und ihre Angehörigen schwierig sind, bitten aber angesichts der aktuellen Lage um Verständnis“, sagt Dr. Astrid Gesang, Medizinische Geschäftsführerin der Kliniken Aurich, Emden und Norden.