Aufhebung Maskenpflicht Aurich und Norden

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Der Landkreis Aurich hebt die Maskenpflicht für die Fußgängerzonen in Aurich und Norden auf. Hierzu hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Mittwoch, 02. Juni 2021, in Kraft tritt. Hintergrund der Aufhebung sind die sinkenden Infektionszahlen im Kreisgebiet. Der 7-Tages-Inzidenzwert liegt hier laut RKI mittlerweile unter 35. Daher könne derzeit davon ausgegangen werden, dass das Risiko einer Corona-Infektion durch das Weglassen des Mund- Nase-Schutzes in den Fußgängerzonen nicht erhöht werde, heißt es in der Landkreis-Verfügung.

Die Kreisverwaltung appelliert allerdings an die Bevölkerung, in den betreffenden Bereichen nach Möglichkeit auch freiwillig weiterhin eine Maske zu tragen. Diese hätten sich als Mittel zum Infektionsschutz bewährt.  Eine Mund-Nase-Bedeckung ist ohnehin dann weiterhin erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zur nächsten Person über einen gewissen Zeitraum, also nicht nur vorübergehend, nicht eingehalten werden kann,  beispielsweise wenn es eng wird in den Fußgängerzonen. Dies ist in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geregelt. Dort heißt es in §2:

„(2) Jede Person hat in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art sowie in den übrigen in dieser Verordnung geregelten Fällen soweit möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten (Abstandsgebot); die Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen bleiben unberührt. 2 Kann eine Person das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nach Satz 1 nicht nur vorübergehend nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 zu tragen;“

 

Auf den Wochenmärkten bleibt das Tragen eines medizinischen Munde-Nase-Schutzes weiter verpflichtend. Auch dies gibt die Corona-Verordnung des Landes vor.

 

Mit einer zweiten Allgemeinverfügung regelt der Landkreis die Maskenpflicht in politischen Gremien. Sie finden beide Verfügungen im Anhang.

20210601 – Allgemeinverfügung politische Gremien 20210601 – Allgemeinverfügung Aufhebung Örtlichkeiten Maskenpflicht

20210601 – Allgemeinverfügung Aufhebung Örtlichkeiten Maskenpflicht