Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl rechtzeitig absenden

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Am 26. September wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt – und auch bei dieser Abstimmung ist die Briefwahl möglich. Wer am Wahltag verhindert ist, kann diese Möglichkeit nutzen. Die erforderlichen Unterlagen können Wahlberechtigte im Rathaus ihrer Wohnortgemeinde beantragen – schriftlich oder persönlich. Einige Verwaltungen bieten den Antrag auch online auf ihren Internetseiten an. Weitere Möglichkeit: die Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Gemeinde zurückschicken. Eine Anforderung per Telefon ist dagegen nicht möglich. Darauf weist der Landkreis Leer hin.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 24. September, um 18 Uhr beantragt werden. Mitgezählt wird der Stimmzettel nur, wenn der Wahlbrief am 26. September, dem Tag der Bundestagswahl, bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlleitung im Kreishaus in Leer eingeht. Wer den Wahlbriefumschlag mit der Post verschicken möchte, sollte auf die Dauer des Postweges achten, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Der Versand per Post ist kostenlos. Holen Wahlberechtigte die erforderlichen Unterlagen persönlich im Rathaus ab, können sie an Ort und Stelle wählen und den verschlossenen Wahlbrief gleich dort abgeben.