Corona-Pandemie als „allgemeines Lebensrisiko“ Anbieter verweigert trotz Reisewarnung kostenlose Stornierung

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  • Reiseveranstalter LMX International stellt Kundenrechte infrage
  • Corona Pandemie laut LMX kein außergewöhnliches Ereignis mehr
  • Verbraucherzentrale sieht Anbieter zur kostenfreien Stornierung verpflichtet

Hannover, 04.09.2020 – Abgesagte Reisen führen immer wieder zu Ärger. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen viele Beschwerden vor, da Anbieter die Rückzahlung der Reisekosten verweigern. Besonders dreist ist die Argumentation der LMX Reiseservice GmbH: Die Corona-Pandemie zähle inzwischen zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine kostenlose Stornierung sei daher auch bei einer bestehenden Reisewarnung nicht möglich – obwohl die Reise bereits Ende 2019 gebucht wurde. 

Ein Fall, der sprachlos macht: Im November 2019 hatte ein niedersächsischer Verbraucher für September 2020 eine Pauschalreise mit LMX International – auch bekannt als LMX Touristik – nach Mallorca gebucht. Als das Auswärtige Amt erneut eine Reisewarnung für die Balearen ausspricht, möchte der Kunde kostenlos stornieren. LMX Touristik lehnt jedoch ab: Da die Corona-Pandemie die Welt bereits seit Januar beschäftige, zähle sie zum allgemeinen Lebensrisiko. Steigende Infektionszahlen seien somit kein außergewöhnliches Ereignis mehr.

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„Diese Argumentation ist absurd und falsch“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Reise wurde weit im Voraus, noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie gebucht. Damit stellt die Pandemie sehr wohl ein unvorhergesehenes außergewöhnliches Ereignis dar, das der Kunde weder voraussehen noch beeinflussen konnte.“ Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist die Rechtslage hier eindeutig, der Anbieter muss die Reise kostenlos stornieren.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Das Auswärtige Amt hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es weitere Rückholaktionen wie zu Beginn der Corona-Pandemie nicht geben wird. „Wer trotz Reisewarnung eine Reise antritt, muss somit auch das Risiko in Kauf nehmen, am Urlaubsort zu stranden“, sagt Preuschoff.

Für den Reiserücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände können Kunden einen kostenlosen Musterbrief nutzen.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Videochat.