Fahrtkostenübernahme bei Impfung möglich

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LKA/Aurich. Im Zuge der Impfung der über 80-Jährigen benötigen Personen mit einem Termin im Impfzentrum teilweise Unterstützung bei der Beförderung. Einen entsprechenden Transport übernehmen in der Regel hiesige Taxiunternehmen und auch eine Übernahme der Kosten ist möglich – wenn eine entsprechende Transportbescheinigung vorliegt. Diese muss allerdings im Vorfeld bei der richtigen Stelle eingeholt werden.

 

„Immer häufiger erreichen uns Anfragen von impfwilligen Bürgern, die einen Transport zum Impfzentrum benötigen“, stellt Michael Müller, Leiter des Sozialamtes des Landkreises Aurich, fest. Bei diesem speziellen Anliegen könne man den Menschen aber leider nicht weiterhelfen. Auch das Impfzentrum selbst sei hier mittlerweile nicht mehr der richtige Ansprechpartner, macht Norman Büchter, Leiter des Impfzentrums in Georgsheil, deutlich. „Ursprünglich wurde das zwar vom Land so geplant und kommuniziert, mittlerweile hat sich das allerdings geändert.“ Aktuell gilt: Besteht die Notwendigkeit einer Beförderung, müsse man sich zunächst an seinen Hausarzt wenden. Das Land Niedersachsen schreibt dazu: „Wenn Sie zu der aktuell impfberechtigten Gruppe der über 80-jährigen gehören, in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und aus medizinischen Gründen auf eine Einzelbeförderung ins Impfzentrum angewiesen sind, stellt Ihnen Ihre Hausarztpraxis eine Beförderungsbescheinigung für ein Taxi aus. Die Kosten für die Fahrten werden übernommen.“

 

Für den kostenfreien Transport ist es dann notwendig, die erhaltene Bescheinigung dem/der Taxifahrer*in vorzulegen. Eine Abrechnung erfolgt schlussendlich zwischen Taxiunternehmen und dem Land Niedersachsen, das in diesem Fall die Kosten trägt.