FFP2-Masken bei Besuch der Kreisverwaltung Aurich

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LKA/Aurich. Ab Montag, 20. Dezember 2021 gilt in allen Gebäude und Außenstellen der Auricher Kreisverwaltung eine flächendeckende FFP2-Maskenpflicht. Sowohl Besucher*innen als auch die Mitarbeitenden dürfen die Räumlichkeiten dann ausschließlich mit einer FFP2-Maske betreten. Grund für die verschärfende Maßnahme ist die derzeitige Corona-Situation. Weitergehende Änderungen, wie beispielsweise eine 3G- oder 2G-Regelung, sind nicht angedacht, da verschiedene Bereiche der Verwaltung an rechtlich verbindliche Termine gekoppelt sind und für alle Bürger*innen gleichermaßen wahrnehmbar sein müssen.

Vor dem aktuellen Hintergrund bittet die Kreisverwaltung außerdem darum, aktuell nur noch absolut notwendige und unaufschiebbare Termine zu vereinbaren. Überdies ist für viele Dienstleistungen aufgrund des vor kurzem freigeschalteten Online-Kreishaus ein Besuch im Kreishaus oft nicht mehr notwendig. Viele Anliegen können mittlerweile ohne persönliche Kontakte digital erledigt werden. Das Online-Kreishaus kann über die Homepage des Landkreises unter www.landkreis-aurich.de oder direkt über www.kommune365.de/landkreis-aurich aufgerufen werden.