Fristen für EU-Führerschein – Umtauschprozess in verschiedene Altersgruppen gestaffelt

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LKA/Aurich. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen die alten Führerscheine umgetauscht und durch die neuen EU-Führerscheine ersetzt werden. Damit der Umtauschprozess geregelt abläuft, gibt es gestaffelte Fristen. Das bedeutet, dass derzeit nur Führerscheine für die Jahrgänge 1953 – 1958 (bis 19.07.2022), 1959 – 1964 (bis 19.01.2023) und für anderweitige Ausnahmefälle umgeschrieben werden. Spätere Jahrgänge müssen sich mit dem Umtausch an die unten aufgeführten Fristen (siehe Tabelle) halten. „Bitte melden Sie sich für den Umtausch erst, wenn Ihre Frist in weniger als 12 Monaten abläuft. Wir bitte um Ihr Verständnis“, heißt es dazu von der Kreisverwaltung. Nach Ablauf dieser Fristen verliert der Führerschein als Dokument seine Gültigkeit.

 

Bislang wurden im Jahr 2020 bei den Führerscheinstellen Aurich und Norden 500 Führerscheine, im Jahr 2021 rund 2.700 und im 1. Halbjahr 2022 bereits 3.500 Führerscheine umgetauscht. „Pro Personengruppe ist zu erwarten, dass ca. 10.000 Personen den Führerschein tauschen müssen“, weiß Ingo Janssen als Leiter der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Aurich. Um diese hohe Anzahl an Vorgängen fristgerecht bearbeiten zu können, empfiehlt Janssen „frühzeitig einen Termin zum Umtausch zu vereinbaren.“ Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle Aurich und Norden innerhalb von ein bis drei Tagen möglich. Termine können online unter www.landkreis-aurich.de/zulassung/ oder telefonisch unter 04941-16-3600 vereinbart werden. Fragen zu dem Umtauschprozess können per E-Mail unter fuehrerschein@landkreis-aurich.de oder telefonisch unter 04941 16-3600 gestellt werden.

 

Für einen Umtausch werden folgende Originaldokumente benötigt: Führerschein, gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung und ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie eine Karteikartenabschrift, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Aurich ausgestellt wurde.

Geburtsjahr Umtausch bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.07.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

 

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 -2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033