Fristen für Führerschein-Umtausch im LK Aurich beachten

0
702

LKA/Aurich. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen die alten Führerscheine umgetauscht und durch die neuen EU-Führerscheine ersetzt werden. Damit der Umtauschprozess geregelt abläuft, gibt es gestaffelte Fristen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bittet die Auricher Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darum, sich mit zeitlichen Terminanfragen an diese Fristen zu halten (siehe Tabelle). Das bedeutet, dass derzeit nur Führerscheine für die Jahrgänge 1953-1958 und für anderweitige Ausnahmefälle umgeschrieben werden. Die entsprechende Umtauschfrist für diese Altersgruppe endet am 19. Januar 2022.  „Bitte melden Sie sich hierzu erst, wenn ihre Frist in weniger als 12 Monaten abläuft. Wir bitte um Ihr Verständnis“, heißt es dazu von der Kreisverwaltung.

Kontaktmöglichkeiten per E-Mail unter fuehrerschein@landkreis-aurich.de oder telefonisch unter 04941 16-3600.

Zugleich weist die Kreisverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Vorsprache bei der Straßenverkehrsabteilung aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur auf Termin möglich ist und, wenn machbar, die Online-Zulassung genutzt werden sollte: https://www.landkreis-aurich.de/zulassung/

Geburtsjahr Umtausch bis
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

 

 

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 -2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033