Grünes Licht für Soccer Court und Mobilen Dienst – aus VEJ soll ein Zweckverband werden

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lkw Wittmund. Drei Entscheidungen aus dem nicht-öffentlichen Kreisausschuss der vergangenen Woche gibt die Kreisverwaltung Wittmund bekannt. Es gab grünes Licht für einen zweiten Soccer-Court an der Schule „Altes Amt Friedeburg“ sowie für die Gründung eines Zweckverbandes VEJ. Außerdem kann der Mobile Dienst ESE bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 durch den Präventionsrat im Harlingerland e. V. weitergeführt werden. Die Entscheidungen im Detail:

1. Der Kreisausschuss hat beschlossen, der Schule „Altes Amt Friedeburg“ einen Betrag in Höhe von ca. 50.000 Euro für den Bau eines zweiten Soccer-Courts im Rahmen der Inklusion zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt aus Ausgleichsmitteln des Landes. Die Mittel werden im Haushalt 2021 veranschlagt. Aktuell bietet der Schulhof der Schule den derzeit 437 Schülerinnen und Schülern (SuS), davon werden 41 inklusiv beschult, unter anderem ein Klettergerüst, drei Reckstangen, vier Schaukeln, vier Basketballkörbe, eine Tischtennisplatte sowie einen Soccer-Court für die Pausen an. Vor allem letzterer wird sehr stark frequentiert. Zwischenzeitlich mussten von der Schule aufgrund der hohen Auslastung bereits Regelungen getroffen werden, um die Gefahr von Unfällen und Verletzungen nicht weiter steigen zu lassen. Eine vorhandene Asphaltfläche wird provisorisch ebenfalls als Soccer-Court genutzt, aber nicht angenommen. Ein neuer eingezäunter Soccer-Court soll nun für Entspannung auf dem Schulhof sorgen.

 

2. In der Sitzung wurde auch beschlossen, dass der Landkreis Wittmund die Gründung eines Zweckverbandes VEJ befürwortet. Zur besseren Abstimmung des ÖPNV-Angebotes und zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen hatten sich die Landkreise und kreisfreien Städte bereits 1997 in der „Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade“ (VEJ) zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss ist seitdem in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) mit Sitz in Jever organisiert. Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung, der Aufbau und Sicherung einer verbundweiten ÖPNV-Konzeption, die Abstimmung kreisübergreifender Verkehre und Tarife sowie ggf. Vereinbarungen mit den Nachbarverbünden. Genannt sind auch die Wahrnehmung von gemeinsamen Interessen gegenüber den Verkehrsunternehmen des ÖPNV, dem Bund, dem Land, der LNVG, der DB AG und anderen in der Region aktive Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den zuständigen Infrastrukturgesellschaften. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der VEJ besteht in der Herbeiführung und Koordination möglichst einheitlicher Positionen der Aufgabenträger. Die Tätigkeit ist naturgemäß durch zahlreiche Schnittstellen gekennzeichnet. Zudem hat die VEJ selber keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. Eine Steigerung der Effizienz der Tätigkeit der VEJ ist nur möglich, wenn die Anzahl der Schnittstellen reduziert und die VEJ mit eigenen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet wird.

Die Gesellschafter haben daher 2019 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, welche Organisationsform die ÖPNV-Interessen der Region sachlich und wirtschaftlich voranbringen kann. Die Landkreise Friesland und Wittmund sowie die Stadt Wilhelmshaven hatten zudem beauftragt, die Vor- und Nachteile sowie möglichen Kosten eines Beitritts zum Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) zu ermitteln. Beauftragt war die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Rödl & Partner, Hamburg).

 

 

3. Zugestimmt worden ist auch der Fortführung des Mobilen Dienstes ESE bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 durch den Präventionsrat im Harlingerland e. V.. Haushaltsmittel sollen dafür bereitgestellt werden.

Rückblende: Durch Kreistagsbeschluss wurde im Jahr 2014  Einrichtung eines Mobilen Dienstes für Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (ESE) zugestimmt. Den Auftrag erhielt der Präventionsrat, dem die entstehenden Personal- und Sachkosten seitdem erstattet werden. Zunächst war der Mobile Dienst ESE mit jeweils einer sozialpädagogischen Fachkraft mit 30 Wochenstunden an den beiden Förderschulstandorten in Esens und Wittmund vertreten. Durch Beschluss des Kreisausschusses 2015 wurde der Fortführung bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 zugestimmt, und zugleich wurde der zusätzliche Einsatz von zwei sozialpädagogischen Intensivunterstützern mit jeweils 19,5 Wochenstunden beschlossen. Im Jahr 2017 wurde die wöchentliche Arbeitszeit der beiden Intensivunterstützer auf 25 Stunden aufgestockt, zugleich einer Fortführung des Mobilen Dienstes ESE bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 zugestimmt. Einer weiteren Fortführung bis zum Ablauf des Schuljahres 2020/2021 hat der Kreisausschuss 2018 zugestimmt. Seit Einführung des Projekts hat der Landkreis Wittmund folgende Zuschüsse zur Deckung der Personal- und Sachkosten an den Präventionsrat gezahlt: 2014:   12.115,11 EUR; 2015:   71.699,96 EUR; 2016:   96.647,25 EUR; 2017: 132.181,44 EUR; 2018: 138.158,98 EUR; 2019: 143.733,93 EUR; 2020: 162.750,00 EUR (= Förderhöchstbetrag, noch nicht abgerechnet). In Niedersachsen wurde die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 – beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 – eingeführt. Da die inklusive Beschulung zu einer wesentlichen Zunahme an Anträgen auf eine persönliche Schulassistenz (sog. I-Helfer oder Schulbegleitungen) im Landkreis Wittmund führte, wurde der Mobile Dienst ESE eingerichtet. Er hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2014 zu einem wichtigen Standbein in der Umsetzung der inklusiven Beschulung im Landkreis Wittmund entwickelt.

 

Seit Anfang des 2. Schulhalbjahres 2018/2019 ist es indes gelungen, den Mobilen Dienst ESE noch enger mit dem Mobilen Dienst der Landesschulbehörde zu vernetzen. Die Gesamtkoordination im Landkreis Wittmund ist an der Förderschule Wittmund angesiedelt und wird durch den dortigen Schulleiter Armin Feldmann organisiert. Die Umstrukturierung und Bündelung der Kompetenzen hat sich nach Ansicht der Kreisverwaltung bewährt. Es finden regelmäßige Austauschtreffen statt, die Arbeit wird aufeinander abgestimmt. Die Nachfrage nach Intensivunterstützern ist ungebrochen hoch, so dass derzeit erhebliche Wartezeiten bestehen. Auch der Arbeitskreis Inklusion hat sich für eine Weiterführung und ggf. Aufstockung des Mobilen Dienstes ESE ausgesprochen. Um den Kräften Planungssicherheit für ihr weiteres Beschäftigungsverhältnis zu geben und sie in Anbetracht des herrschenden Fachkräftemangels zu binden, wird der Mobile Dienstes ESE im jetzigem Umfang für zunächst zwei weitere Schuljahre finanziell abgesichert.