Insel-Fan kippt Landeskinder-Regelung

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat heute mit Eilbeschluss entschieden: Die Landeskinder-Regelung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken ist vorläufig außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der Urlaub auf Borkum gebucht hatte.

„Wir fühlen uns geschmeichelt, dass dem Urlauber eine Reise auf die Ostfriesischen Inseln eine Klage wert war“, sagt Göran Sell, Geschäftsführer der Ostfriesische Inseln GmbH. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch endlich unsere Gäste aus anderen Bundesländern auf den Inseln begrüßen dürfen.“

Über die Ostfriesische Inseln GmbH:

Die Ostfriesische Inseln GmbH wurde im Dezember 2017 als Dachorganisation gegründet. Ihr Anspruch ist es, die Stärken der Ostfriesischen Inseln nach außen zu tragen und sie als international führende Urlaubsregion zu etablieren. Schon jetzt gehören die Ostfriesischen Inseln zu den Top-Destinationen in Deutschland. Durch den Tourismus erwirtschaften sie einen Bruttoumsatz von rund 1 Milliarde Euro im Jahr. Gesellschafter der Ostfriesische Inseln GmbH sind die Tourismusorganisationen der Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge – außerdem die Reedereien AG EMS, AG Norden-Frisia, Baltrum-Linie GmbH, Schiffahrt Langeoog, Schifffahrt Spiekeroog und Schifffahrt Wangerooge. Der Geschäftsführer der Ostfriesische Inseln GmbH ist Göran Sell, der gleichzeitig auch Geschäftsführer der Nordseeheilbad Borkum GmbH ist. Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung hat Wilhelm Loth, Geschäftsführer der Staatsbad Norderney GmbH. www.ostfriesische-inseln.de

Quelle: Text + Bild:  Ostfriesische Inseln GmbH