E-Scooter? Aber sicher!

0
674

E-Scooter – sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge – sind inzwischen auch häufiger auf Ostfrieslands Straßen anzutreffen. Bei Verkehrskontrollen stellen die Beamtinnen und Beamte der Polizei Aurich/Wittmund jedoch immer wieder fest, dass E-Scooter-Fahrer nicht ausreichend über die geltenden Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge informiert sind.

Wer einen E-Scooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen. Hinzu kommt, dass die Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis benötigen und über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Eine entsprechende Versicherungsplakette muss am Fahrzeug montiert sein.

Darüber hinaus sind zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen, ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten und eine gut hörbare Klingel erforderlich. Eine Fahrprüfung ist nicht vorgeschrieben.

Gefahren werden darf auf Radwegen und Radfahrstreifen. Auf Gehwegen und in den meisten Fußgängerzonen dürfen E-Scooter nicht fahren. Sollte kein Fahrradweg vorhanden sein, dürfen E-Scooter-Fahrer auch die Straße nutzen.

Eine Helmpflicht besteht nicht. Jedem Fahrzeugführer wird jedoch dringend geraten, einen Helm im Straßenverkehr zu tragen.

Wer E-Scooter fährt, sollte sich bereits im Vorfeld mit den geltenden Regeln in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung vertraut machen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Nur wenigen Fahrzeugführern ist offenbar bekannt, dass bei der Nutzung eines E-Scooters dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren bestehen. Die aktuelle Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Ausfallerscheinungen sowie Unfällen kann jedoch bereits der Straftatbestand des Fahrens unter Alkoholeinfluss tangiert werden. Ab 1,1 Promille ist ein Fahrzeugführer absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahrzeugführern in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze und damit ein absolutes Alkoholverbot.

Quellle: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund