Pressemitteilung des Nds. Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Aurich- in Abstimmung mit dem Landkreis Aurich vom 12.03.2020

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Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich sind heute von Landrat Olaf Meinen und weiteren verantwortlichen Mitarbeiter*innen über die Entwicklung und weitere Maßnahmen bezüglich der Ausbreitung des Covid 19 Virus informiert worden.

Es herrschte Einigkeit, dass man gemeinsam die anstehenden Maßnahmen und notwendigen Entscheidungen treffen und vertreten werde. Dazu gehört auch ein gemeinsames Vorgehen der Städte und Gemeinden bei der Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur.

Dazu hat man einen Maßnahmenkatalog erstellt, der dieser PM als Anlage beigefügt ist. Zudem gilt für alle Veranstaltungen die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 11.03.2020.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen, werden u.a.

  • bis auf weiteres nach Möglichkeit alle Sitzungen der Räte bzw. der Fachausschüsse abgesagt
  • Öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. die gemeindlichen Umwelttage abgesagt
  • Veranstaltungen in gemeindlichen Gebäuden, wie z.B. Theateraufführungen, Elternabende usw. abgesagt
  • Ortsvorsteher und Bürgermeister werden bis auf weiteres keine Geburtstagsbesuche bzw. Besuche bei Ehejubiläen durchführen
  • In öffentlichen Gebäuden wird auf das Händeschütteln verzichtet und ein Abstand von einem Meter erbeten

Die Städte und Gemeinden bitten zusammen mit dem Landkreis Aurich um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Nach Ostern werden die Verantwortlichen sich erneut abstimmen.

Gleichzeitig wird den Vereinen und Institutionen in den Gemeinden und Städten empfohlen, bis auf weiteres eigene Veranstaltungen, wie Jahreshauptversammlungen, Ehrungen etc., abzusagen.

 

Weitere Informationen zum Thema Corona gibt es u.a. beim Bürgertelefon des Landkreises Aurich unter (04941) 161616 oder auch in den Ordnungsämtern der Gemeinden und Städte im Landkreis Aurich.

 

Maßnahmenkatalog der Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus

Stand: 12.03.2020

Beschilderung in öffentlichen Gebäuden : 1 Meter Abstand – kein Händeschütteln

Publikumsverkehr nur noch nach Terminvorgabe

Zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit in den Rathäusern werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, größere Veranstaltungen zu meiden und nicht in Corona-Risiko-Gebiete zu reisen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen, soweit möglich, auch vorübergehend Telearbeit leisten können

Bis auf weiteres nach Möglichkeit keine Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse

Bis auf weiteres keine Besuche der Ortsvorsteher bzw. Bürgermeister bei Altengeburtstage und Ehejubiläen bzw. Veranstaltungen

Bis auf weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinden und Städte, wie z.B. Umwelttag oder ähnliche Veranstaltungen

Bis auf weiteres keine Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Theateraufführungen, Musikdarbietungen, Elternsprechtage, Informationsveranstaltungen

Die Gemeinden und Städte haben die kommunale Infrastruktur sicherzustellen, u.a. in den Rathäusern, Bauhöfen, Klärwerken

Sowohl beim Landkreis Aurich als auch bei allen Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich wird ein Krisenstab eingerichtet.

Für alle weiteren Veranstaltungen gilt bis auf weiteres die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 11.03.2020, die als Anlage beigefügt ist.

 

 

Weitere Maßnahmen behalten sich die Städte und Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis Aurich vor.