die Zahl der akuten Corona-Infektionen im Landkreis Aurich ist von Freitag zu Sonnabend um 23 auf jetzt 323 Fälle gestiegen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden:
Stadt Aurich 109
Gemeinde Baltrum 0
Samtgemeinde Brookmerland 13
Gemeinde Dornum 3
Gemeinde Großefehn 41
Gemeinde Großheide 14
Samtgemeinde Hage 5
Gemeinde Hinte 32
Gemeinde Ihlow 20
Gemeinde Juist 1
Gemeinde Krummhörn 14
Stadt Norden 21
Stadt Norderney 4
Gemeinde Südbrookmerland 34
Stadt Wiesmoor 12
Der Inzidenzwert des Landkreises Aurich beträgt laut NLGA aktuell 85,9.
Es gab bislang insgesamt 2.684 positive Nachweise von Covid-19 im Kreisgebiet (+32 im Tagesvergleich). 46 Menschen sind im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben, 2.315 Personen gelten inzwischen als genesen. 1.225 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne, 11.434 Personen wurden insgesamt aus der Quarantäne entlassen.
Bisher fanden 20759 Erst- und 9177 Zweitimpfungen statt.
Durch das Labor bestätigte Fälle der Variante B.1.1.7 im Landkreis Aurich:
Insgesamt infiziert: | 436 |
Aktuell infiziert: | 254 |
Test- und Nachweispflicht für Grenzgänger aus Risikogebieten
Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass der Landkreis Aurich zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren eine Allgemeinverfügung für Grenzpendler erlassen hat. Für sie gilt nun eine Test- und Nachweispflicht. Grenzpendler im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Personen, die im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in ein Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren sowie Personen, die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in das Land Niedersachsen begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30. April 2021. Die genauen Regelungen finden Sie in der Verordnung im Anhang dieser Mail.
Allgemeinverfügung Grenzgänger aus Risikogebieten:
20210403_AV_Grenzgänger