Landkreis kündigt für das Jahr 2020 verstärkte Kontrollen „schwarzer“ Ferienwohnungen an

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lkw Wittmund. Wer privat oder gewerblich Wohnungen an Feriengäste vermietet, der braucht hierfür eine entsprechende Baugenehmigung – auch wenn er nur eine Umnutzung vorhat und gar nicht groß investiert. Weil dies zunehmend nicht beachtet wird, finden ab nächstem Jahr verstärkt Überprüfungen gegen die Besitzer sozusagen „schwarzer“ Ferienwohnungen statt. Das kündigt die Kreisverwaltung Wittmund an.

Zum Hintergrund: Wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein kontinuierlicher Zubau von Ferienwohnungen angestrebt, um die Nachfrage zu decken, tritt jetzt der Erhalt von Dauerwohnungen für normale Mieter verstärkt in den Vordergrund – gerade in den touristischen Zentren im Kreisgebiet. Mehrere Gemeinden haben ihre Bebauungspläne bereits dahingehend geändert, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Es wird ein gesunder Mix des Nebeneinanders von Dauer- und Ferienwohnungen angestrebt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ganze Straßenzüge nur noch aus Ferienwohnungen bestehen, sich so genannte „Rolladensiedlungen“ ausbilden. Selbst Zweitwohnungen können von Gemeinden rechtlich sauber über Regelungen in Bebauungsplänen ausgeschlossen werden.

Letztlich ist aber eine Planung nur so gut, wie ihre Einhaltung im Alltag auch überwacht wird. Deshalb wird die Bauaufsicht des Landkreises Wittmund im kommenden Jahr ihre Kontrollen in diesem Bereich verstärken. Im Fokus stehen dabei ungenehmigte Ferienwohnungen. Wird eine zu Dauerwohnzwecken genehmigte Wohnung an ständig wechselnde Gäste vermietet, stellt dieses eine nach Baurecht genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Darauf weist der Landkreis noch einmal ausdrücklich hin.

Von besonderer Bedeutung ist dieses in den Bereichen, die per Bebauungsplan von der Gemeinde als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen worden sind. Hier soll überwiegend dauerhaft gewohnt werden; Ferienwohnungen sind in diesen Bereichen nur ausnahmsweise zulässig. Nach der derzeit geltenden Rechtsprechung bedeutet dies, dass Ferienwohnungen nicht mehr als ein Viertel aller Wohnungen in dem Gebiet ausmachen dürfen. Ist diese Grenze erreicht und eine ungenehmigte Ferienwohnung vorhanden, besteht somit auch keine Aussicht auf eine nachträgliche Genehmigung. Es droht eine kostenpflichtige Nutzungsuntersagung, drauf weist die Bauordnungsbehörde hin.

Aus Sicht des Landkreises Wittmund geht es auch um eine Gleichbehandlung der Bürger vor dem Gesetz. Diejenigen, die sich an geltendes Baurecht halten, sollen nicht schlechter gestellt werden als die, die dagegen verstoßen. Nähere Auskünfte zu dem Themenfeld kann das Bauamt des Landkreises Wittmund unter der Telefonnummer 04462-861272 während der üblichen Bürozeiten erteilen.