Martini-Laufen 2020

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Aufgrund der hohen Nachfrage und des großen Interesses an Regelungen bezüglich der diesjährigen Martiniläufe kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Nach der aktuellen Coronaverordnung sind die Martiniläufe in diesem Jahr zulässig, aber es gelten auch hier Einschränkungen!

 

Grundsätzlich muss jede Person in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen jeglicher Art einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhalten (Abstandsgebot). Ausgenommen davon sind etwa Personen aus einem Hausstand und Verwandte/Verschwägerte (z.B. Großeltern-Eltern-Kinder) und Geschwister. Kann eine Person das Abstandsgebot nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

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Sollen Lieder, beispielsweise auf den Festen oder an den Haustüren gesungen werden, sollte der Mindestabstand auf 2 Meter ausgeweitet werden.

 

Der Landkreis Aurich empfiehlt, dass die Kinder in Gruppen von maximal 10 Personen unterwegs sind und bittet die Eltern darauf zu achten, dass die Kinder beim Singen möglichst einen großen Abstand zur Tür halten. Außerdem bittet der Landkreis Aurich um Verständnis dafür, dass es Menschen geben wird, die aus Angst vor einer Infizierung die Tür nicht öffnen möchten.