Corona: Keine Besuche mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – Kein Tagespflege-Betrieb für ältere Menschen / Maßnahmen zum Schutz der Bewohner, Patienten und Beschäftigten

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Der Landkreis Leer wird morgen, 17. März, zwei weitere Allgemeinverfügungen veröffentlichen. Damit verfügt die Kreisverwaltung stärkere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner, Patienten sowie Beschäftigten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet.

Der Besuch von Patienten in Krankenhäusern sowie von Bewohnern in teilstationären und stationären Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen, in denen über Tag und/oder über Nacht Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden, wird ab sofort untersagt.

Ausnahmen gelten für „werdende Väter“ und Patienten und Bewohner mit palliativer Versorgung. Ebenso gilt eine Ausnahme, wenn es sich um Patienten unter 14 Jahren handelt. In diesem Fall ist der Besuch jeweils eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Weitere Ausnahmen können in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung zugelassen werden, insbesondere bei pflegerischer oder medizinischer Notwendigkeit, heißt es in der Verfügung des Landkreises Leer.

Zudem wird der Betrieb der Tagespflege-Einrichtungen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen untersagt.