29. Februar: Erinnerung an einheitlichen Stichtag für Anmeldung in Krippe und Kindergarten im Landkreis Leer

0
602

Wer seine Kinder in Zukunft in Krippen und Kindergärten anmelden möchte, hat dazu noch bis zum 29. Februar diesen Jahres Gelegenheit, erinnert das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Leer in einer Pressemitteilung.

Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr, das am 1. August 2020 beginnt, werden kreisweit bis zum 29. Februar entgegengenommen.

Angesprochen sind also jetzt Eltern, die für das Kindergartenjahr 2020/2021 einen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Abhängig von der örtlichen Regelung erfolgt die Anmeldung entweder direkt in der Kindertagesstätte oder bei Stadt und Gemeinde vor Ort.

Wichtig ist, auch bereits vorgemerkte Kinder sind anzumelden. Der Stichtag gilt sowohl für die Anmeldung für Krippen- als auch in Kindergartenplätze. Zudem ist es auch möglich, in den jeweiligen Kommunen oder Kindertagesstätten Integrationsplätze anzumelden, sofern der Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststeht.

Der einheitliche Termin dient dazu, Überbelegungen und Konfusion zu vermeiden: Viele Eltern beginnen bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, einige sogar bereits davor, sich mit dem Thema Betreuungsplatz zu befassen. Vielerorts gibt es sogar das Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kindergarten anmelde, desto sicherer habe man den Platz.

Dabei steht fest: Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter. Ist es dann drei Jahre alt, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

www.lkleer.de/kinder-jugendförderung/aktuelles