Allgemeinverfügung zu Einführung der Pflicht zum Tragen eines MNS / Corona-Sachstand

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Aufgrund der Überschreitung der 50er-Marke des Inzidenz-Wertes für den Landkreis Aurich erlässt die Kreisverwaltung heute eine Allgemeinverfügung. In hochfrequentierten Bereichen muss nach der Verordnung des Landes Niedersachsen grundsätzlich eine Bedeckung des Mund- und Nasenbereiches getragen werden.

Die Bereiche für den Landkreis Aurich sind:

Stadt Aurich: Innenstadtbereich, Fußgängerzone und ZOB

Stadt Norden: Innenstadtbereich und Fußgängerzone

Stadt Norderney: Innenstadtbereich, Fußgängerzone und Hafenbereich

Norddeich: Hafenbereich und Ortskern

Greetsiel: Ortskern

20201030 Allgemeinverfügung zur Einführung Maskenpflicht öffentl. Plätzen

Lageplan 1 Stadt Aurich

Lageplan 2 Stadt Norden

Lageplan 3 Norddeich Hafenbereich Lageplan 4 Norderney Innenstadt

Lageplan 4 Norderney Innenstadt

Lageplan 5 Norderney Hafengebiet

Lageplan 6 Greetsiel

Die genau definierten Bereiche entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung und den entsprechenden Anlagen (siehe Anhang). Diese und die neue Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie im Laufe des Tages auch auf unserer Homepage: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

 

Bitte beachten Sie darüber hinaus auch, dass sogenannte Faceshields keine Alternative zu der in der Verordnung des Landes Niedersachsen erwähnten textilen Mund-Nasen-Bedeckung ist!

 

Das Land Niedersachsen schreibt in den FAQs (zuletzt aktualisiert am 27.10.2020) hierzu:

Sind eigentlich auch Visiere (z.B. aus Plexiglas) anstatt einer „Alltagsmaske“ zulässig?
Die Verordnung sieht hier insbesondere eine textile Barriere vor, die dazu geeignet ist eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern. Diese Funktion ist bei jeder textilen Bedeckung erfüllt. Als Funktionstextilien bezeichnet man Bekleidung und Heimtextilien aus Fasern, Garnen, Geweben und Gewirken bzw. Stoffen mit funktionellem Mehrwert.
Gesichtsvisiere oder sogenannte Faceshields stellen nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, keine vollwertige Alternative zur effektiven Mund-Nasen-Bedeckung dar.“

 

Das bedeutet: Das Tragen eines sogenannten Faceshields an Orten, an denen eine Maskenpflicht besteht, stellt ohne entsprechendes ärztliches Attest eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quelle: Landkreis Aurich