Beschluss Verwaltungsgericht Oldenburg Osterfeuer

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Ich möchte Sie kurz darüber informieren, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der für morgen geplanten Durchführung von Brauchtumsfeuern abgelehnt hat. Nach Auffassung der Oldenburger Richter ist der Antrag der Grünen unzulässig, da Ihnen die Antragsbefugnis fehlt.

Die Kreisverwaltung weist die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang sehr eindringlich darauf hin, die Belange des Tier- und Naturschutzes bei der Durchführung der Brauchtumsfeuer zu berücksichtigen, das heißt unter anderem darauf zu achten, dass bei den Feuern keine Tiere zu Schaden kommen und hierfür entsprechende Vorsorge-Maßnahmen zu ergreifen. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen seien nicht die Behörden zuständig, vielmehr richten sie sich an jeden einzelnen und sind von jedem einzuhalten, macht der Landkreis deutlich.

Quelle: LK Aurich