Corona: Sechs bestätigte Fälle im Landkreis Leer

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Kreisverwaltung weist auf Meldepflicht nach Reiserückkehr aus einem Risikogebiet hin

Im Landkreis Leer gibt es aktuell sechs bestätigte Fälle von Personen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben. Fünf der sechs Personen haben sich offenbar bei einem Auslandsaufenthalt angesteckt, vier Personen davon innerhalb der Europäischen Union. Zwei davon befanden sich in EU-Risikogebieten. Die fünfte Person hat sich in einem Risikogebiet außerhalb der EU angesteckt. Der Landkreis Leer nimmt dies zum Anlass, um die Bürger auf die bestehende Meldepflicht nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen:

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind demnach bei Ihrer Heimreise dazu verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldepflicht gilt dabei unabhängig von der Art der Rückreise. Die niedersächsische Corona-Verordnung spricht von „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen“. Melden müssen sich auch alle Urlauber, die mit dem Zug oder mit dem Auto nach Deutschland zurückkommen. Beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung hat es diesbezüglich in den letzten Tagen viele Rückfragen gegeben. Um einen Auslandsaufenthalt in einem Risikogebiet zu melden, können Bürger ein Online-Formular auf der Homepage der Kreisverwaltung ausfüllen: www.landkreis-leer.de/Reiserückkehr. Hier gibt es auch wichtige Hinweise für einen Urlaub im Ausland.

Seit dem 8. August gilt eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Für einen Termin für den verpflichtenden Test müssen sich Reiserückkehrer an die Hausärzte wenden. Auch für Rückkehrer aus anderen Reiseländern besteht die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Aktuell läuft auch diese Koordinierung über die Hausärzte. Ab dem 17. August soll eine Terminbuchung im Testzentrum Georgsheil auch online möglich sein.

Quelle: Landkreis Leer