Corona-Testpflicht Kindertagesstätten – 14.12.2021

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ich möchte Sie darüber informieren, dass der Landkreis Aurich vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Entwicklung eine Allgemeinverfügung über „Schutzmaßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder nach § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ erlassen hat. Die Allgemeinverfügung beinhaltet die Test-Pflicht für Kinder in der Altersstufe vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Bisher sind die Testungen freiwillig erfolgt. Die Corona-Testpflicht gilt am kommenden Donnerstag, 16. Dezember 2021. Sie finden die entsprechende Verfügung im Anhang.

Die drei Mal wöchentliche Testung der Kindergartenkinder wird somit zur Voraussetzung für den Besuch einer Kindertagesstätte. Sie soll durch die Eltern oder Sorgeberechtigten im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, und zwar montags, mittwochs und freitags – analog zur Handhabung in den Schulen. Das Ergebnis des Schnelltests ist gegenüber der Kindertagesstätte schriftlich zu dokumentieren. Hierzu wird den Einrichtungen ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.

Das Land Niedersachsen stellt für jedes Kind der betroffenen Altersstufe seit September 2021 drei kostenfreie Schnelltests pro Woche bereit. Vergessene Tests können direkt in den jeweiligen Einrichtungen unter Aufsicht nachgeholt werden.

Ziel der Kreis-Verfügung ist es, sowohl die Kinder als auch die Erzieherinnen und Erzieher besser vor Infektionen zu schützen und so einen möglichst reibungslosen Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen aufrechterhalten zu können. Zudem sind auch in Kindertagesstätten Fachkräfte tätig sind, die vulnerablen Personengruppen angehören.