Corona: Weitere Lockerungen im Kreis Leer ab Sonnabend

0
486

Testpflicht in Geschäften des Einzelhandels entfällt

Der Inzidenzwert im Landkreis Leer liegt heute bei 22,3 und damit seit fünf Werktagen unter der Marke von 50 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Maßgeblich für Lockerungen ist die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Seit Montag dieser Woche regelt eine entsprechende Änderungsverordnung, dass in den Verkaufsstellen des Einzelhandels ab einer längerfristigen (= fünf Werktage) Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich ist. Der Landkreis Leer unterschreitet bereits seit Freitag, dem 21. Mai, diese kritische Marke – allerdings zählen der Sonntag sowie der Pfingstmontag als Feiertag nicht mit. Die erforderlichen fünf Werktage unter 50 hat der Landkreises Leer nunmehr heute mit der vom Robert Koch-Institut veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz von 22,3 unterschritten.

Die Aufhebung einer Schutzmaßnahme erfolgt laut Corona-Verordnung am übernächsten Tag nach dem entsprechenden 5-Tages-Abschnitt. Der Landkreis stellt die anhaltende Unterschreitung am Freitag per öffentlicher Allgemeinverfügung fest, die wiederum am Folgetag in Kraft tritt – so dass die Testpflicht für den gesamten Einzelhandel ab Sonnabend, 29. Mai, nicht mehr gilt.