Eine Gesetzesänderung zum Januar soll die Luft in Wohngebieten verbessern. Schornsteine müssen dann höher geplant und gebaut werden.

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Höhere Schornsteine für Holzöfen

Eine Gesetzesänderung zum Januar soll die Luft in Wohngebieten verbessern. Schornsteine müssen dann höher geplant und gebaut werden.

 

Ostfriesland. Beim Verbrennen von Holzscheiten, Pellets und Hackschnitzeln setzen Heizungsanlagen Feinstaub frei. Gesundheitsgefährdende Schadstoffe, die durch die Schornsteine ins direkte Wohnumfeld gelangen. Um hier einen besseren Schutz zu gewährleisten, ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) geändert worden. Darauf weist die Schornsteinfegerinnung Ostfriesland hin.

 

„Demnach gelten ab dem 1. Januar 2022 neue Regelungen für die Höhe und Position von Schornsteinen bei neuen Holzfeuerstätten“, erklärt Pressesprecher Thomas Huhne. Die Austrittsöffnung von neuen Schornsteinen soll künftig nahe des Dachfirstes, dem höchsten Punkt des Hauses, angeordnet sein und ihn um mindestens 40 Zentimeter überragen.

 

Aus diesen erhöhten Schornsteinen sollen Abgase direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden, damit sie vom Wind weggetragen werden und sich nicht in dicht besiedelten Gebieten stauen können. Betroffen sind ausschließlich Schornsteine und Abgasanlagen von neuen Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Kaminöfen, Heizkamine, Kochherde und Zentralheizungen mit einer Leistung von weniger als 1.000 Kilowatt. Für Holzfeuerungsanlagen im Bestand soll die Neuregelung nicht gelten.

 

Bis jetzt konnten Schornsteine auch an anderen Stellen auf dem Dach hinausragen. „Bauherren sollten bei der Planung und Neuerrichtung eines Gebäudes der Lage des Schornsteins mehr Bedeutung beimessen“, rät der Bezirksschornsteinfeger. Andere Lösungen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen aufwändiger und kostenintensiver möglich. Zudem seien nachträglich angebrachte Schornsteine an der Seite des Hauses aufgrund ihrer erforderlichen Höhe nicht mehr sehr ästhetisch, so Huhne.

 

Die aktuelle Änderung hängt mit der seit Jahren geführten Diskussion um den Brennstoff Holz zusammen. „Kritiker sind gegen eine energetische Nutzung von Holz und verweisen auf Luftbelastungen durch Holzfeuerstätten. Befürworter betonen die Vorteile im Klimaschutz. Biogene feste Brennstoffe wie Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz können fossile Brennstoffe ersetzen und vermeiden dadurch Treibhausgas-Emissionen“, erklärt Huhne.

 

Problematisch seien vielmehr veraltete Öfen, die häufig nicht dem Stand der Technik entsprächen. Für diese gebe es jedoch bereits eine Regelung: Bis zum Jahr 2024 müssen Einzelraumfeuerstätten mit Baujahr von 1995 bis 21. März 2010 ersetzt, stillgelegt oder nachgerüstet werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte nicht einhalten. Das betrifft Kaminöfen für Scheitholz oder Pellets, Herde, Kamineinsätze, Grundöfen oder auch Räucherschränke.

Holzzentralheizungen werden regelmäßig vom Schornsteinfeger hinsichtlich ihrer Staub- bzw. Kohlenmonoxid-Werte überprüft. Abweichungen führen hier automatisch zu einer Wartung und Nachkontrolle der Anlage. „Eine moderne Biomassefeuerstätte kann demnach – richtig bedient und mit geeigneten Brennstoffen betrieben – einen großen Beitrag im Klimaschutz leisten“, erklärt Huhne.