Es gibt kein generelles Arbeitsverbot in Betrieben wegen Coronavirus

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Berlin (ots)

Auf Facebook werden Posts mit der angeblichen Nachricht verbreitet, wegen der Ausbreitung des Coronavirus gelte mit dem 16. März ein generelles Arbeitsverbot in allen Unternehmen in Deutschland. Dies habe, so ist zu lesen, ein Arbeitsgericht in Abstimmung mit dem Bundesrat beschlossen (http://dpaq.de/2cXDY).

BEWERTUNG: Es gibt kein bundesweit geltendes Arbeitsverbot in Unternehmen (Stand: 16. März 2020). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt aber, dass Arbeitnehmer nach Möglichkeit von zu Hause arbeiten sollen.

FAKTEN: In vielen deutschen Unternehmen ist mit dem Ausbreiten des Coronavirus ein erheblicher Teil der Mitarbeiter aufgefordert, nach Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten. Damit soll verhindert werden, dass sich in den Betrieben eine große Zahl von Menschen zur gleichen Zeit infiziert.

Auf Facebook wird in vielen Posts die Behauptung aufgestellt, vom 16. bis 21. März gelte ein bundesweites Arbeitsverbot in Unternehmen. Um diese „Nachricht“ glaubwürdig erscheinen zu lassen, sind in vielen Beiträgen die Logos von Medien wie Tagesschau.de oder Focus.de angehängt. So wirkt der Beitrag auf den ersten Blick wie eine weitere offizielle Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.

Im Zuge der Pandemie verstärken die Behörden zwar ihre allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, wie Einreiseverbote an der deutschen Grenze und die Absage von Großveranstaltungen. Doch es gibt keine bundesweit geltenden Vorschriften, wie Unternehmen ihre Belegschaften zu schützen haben (Stand: 16. März 2020).

In einem Facebook-Beitrag wird behauptet, das Arbeitsverbot in Unternehmen habe ein Arbeitsgericht in Abstimmung mit dem Bundesrat beschlossen. Eine derartige Zusammenarbeit von Gerichten und der Legislative ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen.

Vielen der Textbeiträge folgt ein langer Link, der angeblich zu weiteren Informationen führen soll. Solche Links in unaufgefordert zugesendeten Nachrichten sollte man grundsätzlich nicht anklicken, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Ein unachtsamer Klick öffnet dann im Browserfenster eine gefälschte Webseite, die mit Schadsoftware infiziert sein kann.“ (http://dpaq.de/K53Tq)

Aktuelle Verbraucher-Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2 gibt es hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

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Links:

Beitrag: https://www.facebook.com/udo.kerstholt/posts/2420026168236514 (archiviert: http://dpaq.de/2cXDY)

Warnung des BSI vor Links: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/Spam/Hilfe_fuer_Betroffene/hilfe.html

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Frage zu Verhaltensempfehlungen im Alltag): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Quelle: DPA