Hinweis Einführung 3G-Regelungen bei Sitzungen politischer Gremien im LK-Aurich

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Gem. § 8 Abs. 3 Nr. 6 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind Sitzungen der Kommunalvertretungen grundsätzlich von den aktuellen Veranstaltungsbeschränkungen ausgenommen. Es sind jedoch entsprechende Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durchzuführen. Diese können nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 26. November 2021 durch Zugangsbeschränkungen für Sitzungen kommunaler Gremien erfolgen. Nach Absprache mit den jeweiligen Vorsitzenden werden aufgrund des anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens die Sitzungen des Kreistages und Kreisausschusses sowie die der Fachausschüsse ab sofort unter Einhaltung der 3G-Regelung durchgeführt. Dies bedeutet, dass neben den (bei öffentlichen Sitzungen möglichen) Zuschauern auch die Mitglieder der politischen Gremien nur an den betroffenen Sitzungen teilnehmen können, sofern sie geimpft, genesen oder innerhalb der letzten 24 Stunden negativ auf das Coronavirus getestet sind. Es ist fortan für verpflichtend, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Impf- bzw. Genesennnachweises oder eines aktuellen negativen Corona-Tests aus einem Testzentrum (Selbsttests sind nicht ausreichend) vor Betreten der Sitzungsräume bei den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung vorzuweisen. Ohne den erforderlichen Nachweis sind der Zugang und die Teilnahme an der Sitzung nicht möglich. Alle weiteren Hygienemaßnahmen entnehmen Sie bitte den Sitzungseinladungen. Weiterhin wird jedem geimpften und genesenen Abgeordneten angeraten, sich freiwillig vor den jeweiligen Sitzungen testen zu lassen. Dies dient dem eigenen und dem Schutz der Allgemeinheit.