Hinweis Osterfeuer im Landkreis Aurich

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LKA/Aurich. Auf Grund der Corona-Pandemie und der Vorgaben des Landes Niedersachsen weist der Landkreis Aurich nochmals darauf hin, dass Brauchtumsfeuer zu Ostern nicht stattfinden dürfen. Ein Abbrennen der teilweise bereits aufgeschichteten Haufwerke im für die Brauchtumspflege üblichen Rahmen ist derzeit nicht gestattet.

Sofern dennoch Feuer angezündet werden, handelt es sich um die Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen. Dies ist genehmigungspflichtig.

Die Ordnungsämter der Gemeinden und die Polizei werden die Einhaltung des Verbotes am kommenden Wochenende streng kontrollieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Gegebenenfalls kämen darüber hinaus auch die Kosten für Feuerwehreinsätze auf den Verursacher zu, die entsprechend der jeweiligen Gebührensatzungen abgerechnet würden.

Ein gemeinsamer Runderlass des Niedersächsischen Innen-, des Gesundheits- und des Umweltministeriums vom 02. April 2020 lässt diese Möglichkeit zu, die Osterfeuer nachzuholen. Hierüber wird die Kreisverwaltung in der kommenden Woche mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet diskutieren.

Quelle: Landkreis Aurich