Landkreis Aurich verschärft Auflagen für die drei Inseln

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20200322 – Allgemeinverfügung Beschränkung sozialer KontakteZugang weiter eingeschränkt – Ausgangsbeschränkung verfügt

Aurich/LKA. Um die Bewohnerinnen und Bewohner auf Norderney, Juist und Baltrum effektiver vor der Verbreitung des Coronavirus zu schützen, hat der Landkreis Aurich den Zugang zu den Inseln noch stärker eingeschränkt und hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist es den Fährbetrieben ab Montag, 23. März 2020, untersagt, Menschen auf das Festland zu befördern, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben. Gleiches gilt für private Beförderungsangebote, insbesondere mit dem Boot oder Flugzeug.

Ausgenommen sind Personen, die zur Sicherstellung der „kritischen Infrastruktur“ auf die Inseln kommen, also vor allem zur Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser und Gas. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die für die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende, und pflegerische Versorgung sorgen sowie solche, die die Versorgung der Inselbewohnerinnen und -bewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen.

Personen, die nicht unter die Ausnahmen fallen, insbesondere solche aus dem Baugewerbe und sonstigem Handelsgewerbe, müssen unverzüglich abreisen.

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Grund für die Verschärfung: Im Hinblick auf die derzeitige Fallzahlentwicklung auf den Inseln, besonders auf Norderney, ist weitergehender Handlungsbedarf dringend geboten. Innerhalb von einer Woche ist die Zahl der infizierten Personen auf Norderney von 1 auf 6 gestiegen. Daher ist der An- und Abreiseverkehr weiter einzuschränken.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. April dieses Jahres. Eine Verlängerung ist möglich.

Darüber hinaus hat der Landkreis eine vorläufige Ausgangsbeschränkung für die drei Inseln verhängt, da die bisherigen Auflagen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen in dem beabsichtigten Maße zu reduzieren. Besonders Problem: Im Vergleich zum Festland ist die ärztliche Versorgung sowohl im Hinblick auf die vorhandenen praktizierenden Ärzte als auch die Aufnahmekapazität sowie vorhandene Behandlungsmöglichkeiten in den Inselkliniken beschränkt. Notwendige Verlegungstransporte zu Kliniken auf dem Festland können nur auf dem Wasser- bzw. Luftweg erfolgen. Aufgrund der Tideabhängigkeit sind die Transporte nur eingeschränkt möglich.

Ab sofort ist das Verlassen der eigenen Wohnung, von Hotelzimmern, Ferienwohnungen o.ä. auf Baltrum, Juist und Norderney nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Hierzu zählen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

Versorgungsgänge für den täglichen Bedarf, der Besuch bei Lebenspartnern und Familienangehörigen ersten Grades (Eltern bzw. Kinder), die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, Sport und Bewegung an der frischen Luft (ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes) und Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Die Polizei wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung kontrollieren.

Quelle: Landkreis Aurich

20200322 – Allgemeinverfügung Ausgangssperre Inseln 20200322 – Allgemeinverfügung Zugang Inseln

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