Landkreis Leer informiert über Regelungen zum Strauchschnitt

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Gehölze und Sträucher werden im Frühjahr wieder ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere. Sie suchen darin Schutz und ziehen dort ihre Jungen auf. Aus dem Grunde ist ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. (dieses Jahr bis zum 29.02.) eines jeden Jahres erlaubt. Somit ist auch dieses Jahr ab dem 01. März ein Gehölz- und Strauchschnitt grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,  Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, ist zulässig.

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