Landkreis Wittmund: Änderungen bei der Schülerbeförderung zum Schulstart beachten WTN

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lkw Wittmund. Zum Beginn des neuen Schuljahres am kommenden Donnerstag (27.8.20) sind einige Änderungen in der Schülerbeförderung im Landkreis Wittmund zu beachten. Darauf weist die Wittmunder Kreisverwaltung aktuell hin, bevor die Schule nun wieder losgeht. So wurden unter anderem die Einzelbeförderungen umgestellt, einige Schulbuslinien optimiert.

 

Alle Schülerbeförderungen, die nicht im planmäßigen Linienverkehr der Schulbusse erfolgen (z.B. Taxifahrten), werden für alle Schulen von Haltestellen oder zentralen Sammelpunkten aus durchgeführt. Das ist neu. Diese Einstiegsstellen wurden so ausgewählt, dass sie nah an den Wohnorten der jeweiligen Schülerinnen und Schüler  liegen. Die Erziehungsberechtigten wurden von der Fachabteilung der Behörde zuvor umfassend über die Abfahrtszeiten und die vorgesehenen Haltestellen/Sammelpunkte informiert. Ausnahmen bilden nur besondere Beförderungen von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern, Beförderungen zu Förderschulen  oder die Fälle, wo eine Abholung an der Haustür aufgrund ärztlicher Vorgaben erfolgen muss.

 

Weiterhin sind durch die Übernahme der Busverkehre der Firma Janssen-Reisen durch die Hermann Edzards GmbH einzelne Busverbindungen optimiert worden. Insbesondere wurden einige, bislang durch Taxiverkehre organisierte Zubringerfahrten, in den Linienverkehr aufgenommen.  Zum Beispiel wurde die Anbindung  von Leerhafe zum Schulstandort Esens in den Linienverkehr integriert. Ein Umstieg in Wittmund ist jedoch weiter erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler zur Schule Altes Amt Friedeburg aus dem Bereich Ardorf/Collrunge/Müggenkrug verkehrt  dann neu ein planmäßiger Linienbus ab Heglitz. In Friedeburg wird die neu errichtete Haltestelle ZOB/Schulzentrum planmäßig in Betrieb genommen. Alle Umsteigevorgänge finden dann dort statt.

Die Informationen und Fahrpläne zu allen Buslinien gibt es für alle Busnutzer bei den jeweiligen Busunternehmen (auch online) oder unter www.fahrplaner.de .

 Der Landkreis weist außerdem  darauf hin, dass in der Schülerbeförderung auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Dies gilt in allen Bussen und den beauftragten Taxen. Die Kreisverwaltung appelliert an alle Nutzer, unbedingt Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Seite der Kreisverwaltung; eine Email können Sie bei Bedarf auch an den Landkreis Wittmund, Amt für zentrale Dienste und Finanzen, Abteilung ÖPNV/Schülerbeförderung, unter der Adresse schuelerbefoerderung@lk.wittmund.de senden.

Quelle: Landkreis Wittmund