LK:Wittmund – Nur Osterfeuer zulässig, die angemeldet sind und die der Brauchtumspflege dienen

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lkw Wittmund.  Auch in diesem Jahr werden am Osterwochenende überall in Ostfriesland und im Landkreis Wittmund wieder Brauchtumsfeuer in den verschiedensten Größen und Ausdehnungen zu beobachten sein. Aus ökologischer Sicht wäre es jedoch sinnvoller, pflanzliche Materialien und Hölzer zu kompostieren, anstatt diese zu verbrennen, denn jedes Feuer stellt eine Umweltbelastung dar, so die Kreisverwaltung in einer aktuellen Pressemitteilung. Als Alternative zum Verbrennen wird vom Landkreis Wittmund zweimal jährlich im gesamten Kreisgebiet eine kostenlose Einsammlung von Baum- und Strauchschnitt durchgeführt.

„Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die auch wirklich der Brauchtumspflege dienen und bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet sind“, so lautet der aktuelle Hinweis aus der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund. Und: Ein Osterfeuer, das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn diese Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden – und wenn diese für Mann und Frau als öffentliche Veranstaltungen auch zugänglich sind.

Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine vorherige, sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden, so die Kreisverwaltung weiter. Die Abfallwirtschaft weist daher darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt als Osterfeuer verbrannt werden dürfen: „Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben in einem Osterfeuer nichts verloren.“ Die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund und auch die Polizeiinspektion Wittmund werden deshalb wieder verstärkt Kontrollen durchführen, sowohl im Vorfeld als auch danach, das kündigt die Kreisbehörde erneut an.

 

Die Anmeldung muss bei der jeweils zuständigen Gemeinde erfolgen – hier im Folgenden die Kontaktadressen:

Samtgemeinde Esens

Die Anmeldung muss 14 Tage vorher erfolgen, das Anmeldeformular und ein Merkblatt können von der Internetseite der Samtgemeinde unter www.samtgemeinde-esens.de heruntergeladen werden.

Gemeinde Friedeburg

Die Anmeldung muss 14 Tage vorher erfolgen, das Anmeldeformular und ein Merkblatt können von der Internetseite der Gemeinde unter www.friedeburg.de heruntergeladen werden.