Mitteilung Verzehr in maskenpflichtigen Bereichen im LK Aurich

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Der Landkreis Aurich hatte für den Bereich der Fußgängerzonen in Aurich und Norden sowie im westlichen Bereich der Norder Osterstraße eine Maskenpflicht angeordnet. Angesichts der aktuell anhaltend niedrigen Inzidenzwerte im Kreisgebiet ist es aber zulässig, den Mund-Nasenschutz in diesen Bereichen für den kurzzeitigen Verzehr abzunehmen. Allerdings sind dabei die vorgegebenen Abstandsregeln bei Personen, die nicht aus dem eigenen Hausstand stammen, einzuhalten. Außerdem ist unbedingt die Gruppenbildung zu vermeiden. Grundsätzlich empfiehlt die Kreisverwaltung aber ausdrücklich, die gekauften Speisen oder Getränke mitzunehmen und außerhalb der maskenpflichtigen Bereiche zu verzehren.

Quelle: LK Aurich