Regeln in der Klinikum Leer gGmbH werden geändert

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Ab morgen gilt im Landkreis Leer die Warnstufe 1. Zudem kommt es vermehrt zu Impfdurchbrüchen, sodass Personen trotz eines vollständigen Impfschutzes eine Corona-Infektion mit Symptomen haben. Daher gelten ab Mittwoch, den 3. November 2021, fol-gende verschärfte Regelungen in der Klinikum Leer gGmbH.

Maskenpflicht für externe Personen:

(Klinikum Leer, Krankenhaus Rheiderland und Inselkranken-haus Borkum) – Grundsätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle externen Personen. Die FFP2-Maske ist während des Aufenthaltes im Haus durchgehend zu tragen. Bei Bedarf kann eine FFP2-Maske am Haupteingang bei der Pforte kostenpflichtig erworben werden.

Bistro im Klinikum Leer:

– Ab sofort gilt für alle externen Personen für den Zutritt zum Bistro die 3G-Regel. Vorau-setzung ist das Vorlegen einer Bescheinigung über einen vollständigen Impfstatus (Zweitimpfung plus mind. 14 Tage), eine Genesung nach einer Covid19-Infektion oder einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).

Vita – Gesundheitstraining und Wellness:

– Ab sofort gilt die 3G-Regel im Vita – Gesundheitstraining und Wellness. Voraussetzung für den Besuch des Vita ist das Vorlegen einer Bescheinigung über einen vollständigen Impfstatus (Zweitimpfung plus mind. 14 Tage), eine Genesung nach einer Covid19-Infek-tion oder einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).

Physiotherapie:

– Ab sofort gilt für alle medizinisch nicht notwendigen Behandlungen in der Physiotherapie (Privatzahler ohne Verordnung) die 3G-Regel. Voraussetzung ist das Vorlegen einer Be-scheinigung über einen vollständigen Impfstatus (Zweitimpfung plus mind. 14 Tage), eine Genesung nach einer Covid19-Infektion oder einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden). – Alle medizinisch notwendigen Behandlungen (mit ärztlicher Verordnung) sind von der 3G-Regel ausgenommen. Es gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht.