Risikogebiet Niederlande: Hinweise aus der Kreisverwaltung Leer

0
2343

Das Robert-Koch-Institut hat große Teile der Niederlande wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen als Risikogebiet eingestuft. Darunter fällt auch Ostfrieslands Nachbarprovinz Groningen. Dies führt zur Verunsicherung bei Menschen in der Grenzregion, unter anderem bei Berufspendlern und Unternehmern.

Auch beim Landkreis Leer gehen viele Anrufe ein, weil die Menschen wissen möchten, was noch erlaubt ist und was nicht. Die Kreisverwaltung gibt einen kurzen Überblick mit den wichtigsten Hinweisen:

– Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein Reiseverbot.

– Aber: Berufspendler dürfen ihrer beruflichen Tätigkeit in Niedersachsen nur dann nachgehen, wenn das Gesundheitsamt als zuständige Behörde eine Befreiung nach § 27 Abs. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung zulässt. Berufspendler können eine Befreiung mit einer E-Mail an corona@lkleer.de beantragen.

– Wie das Auswärtige Amt rät auch der Landkreis Leer in der gegenwärtigen Lage davon ab, über die Grenze zu fahren, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist.

– Laut der Niedersächsischen Landesverordnung gilt derzeit: Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten und keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, müssen keinen negativen Coronatest vorweisen und sich auch nicht in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Berufspendler, die in Niedersachsen wohnen und in einem Risikogebiet in den Niederlanden arbeiten.

– Anders bei Personen, die sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben: Bei der Rückkehr oder Einreise nach Niedersachsen müssen sie sich beim Gesundheitsamt melden (Online über einen Meldebogen www.landkreis-leer.de/Reiserückkehr) und sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die bei der Einreise einen negativen Coronatest vorlegen, der aber nicht älter sein darf als 48 Stunden.