Aktuelle Presseinformation – neue Allgemeinverfügung des LK Wittmund

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Somit wird die Regelungslücke zum Inselzugang in der neuen Landesverordnung zu Mittwoch von uns geschlossen.

 

à Für Ferienwohnungen und Hotels gelten damit die gleichen Regeln wie auf dem Festland, § 2l Nds. Corona VO. (7-Tage Wiederbelegungsfrist für Ferienwohnungen / Nur 60% Auslastung bei Hotels)

 

à Außerdem wurden mit aufgenommen:

a) Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel.

b) Verwandte ersten und zweiten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel und Ehegatten oder Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen dieser Verwandten sowie die dazugehörigen minderjährigen Kinder.

 

à Der Tagestourismus ist weiterhin untersagt.

 

Diese Allgemeinverfügung wird auch auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

Nr. 18 – 20200525_Allgemeinverfügung Inselzugang Ausnahmen