Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Leer: Ergänzende Ausnahmen für die Insel Borkum

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Künftig dürfen auch Verwandte zweiten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel Borkum und Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie die dazugehörigen minderjährigen Kinder die Insel wieder besuchen.

Zusätzlich dürfen auch Personen, die für einen Aufenthalt zu touristischen Zwecken eine Unterkunft für mindestens eine Übernachtung gemietet haben (kein Tagestourismus) sowie deren Mitreisende ihres und eines weiteren Hausstandes die Insel besuchen.

Mit dieser Allgemeinverfügung  hat der Landkreis Leer die entsprechende Niedersächsische Verordnung  für das Gebiet der Insel Borkum ergänzt. Die Allgemeinverfügung tritt am kommenden Mittwoch, 27. Mai 2020, in Kraft und gilt zunächst bis zum 10. Juni.

Die  Allgemeinverfügung wird im Wortlaut in den hiesigen Tageszeitungen im Anzeigenteil veröffentlicht. Sie kann im Übrigen auf der Internetseite des Landkreises Leer nachgelesen werden:

www.landkreis-leer.de/coronavirus

Pressekontakt:
Landkreis Leer, Annika Smit