- primastrom GmbH ruft Verbraucherinnen und Verbraucher fragwürdig zu Anruf auf
- Betroffene sollten am Telefon niemals Daten wie Zählernummern herausgeben
- Vertrag ist nur nach schriftlicher Erklärung der Kundin oder des Kunden wirksam
Hannover, 27.02.2024 – Die primastrom GmbH sorgt derzeit mit Werbeschreiben erneut für Irritationen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bereits in der Vergangenheit wurde postalisch versucht, potenzielle Neukundinnen und -kunden dazu zu bringen, selbst beim Energieversorger primastrom anzurufen. Denn Telefonwerbung ohne Einwilligung ist verboten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wie Betroffene am besten mit der Situation umgehen und wie sich untergeschobene Verträge im Allgemeinen verhindern lassen.
„Bitte um Rückruf! Es geht um Ihre Stromversorgung. Ihre Mithilfe ist erforderlich“, heißt es in dem Schreiben, das Verbraucherinnen und Verbraucher aus Niedersachsen aktuell wieder von primastrom erhalten. „Betroffene sind zu Recht irritiert“, meint René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erläutert: „Die Wortwahl suggeriert, dass sich Angeschriebene unbedingt aktiv zurückmelden müssen. Eine Identifikationsnummer im Briefkopf erweckt zudem den Anschein, dass bereits eine Kundennummer bestünde.“ Ein solcher Trick, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen, sei absolut fragwürdig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfe daher rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Tipp: Werbeschreiben ignorieren und Zählernummern nicht herausgeben Energieliefervertrag bedarf der Textform Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, per Video und Telefon: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung |