Gut zu wissen – Verbrauchertipp –

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Gut zu wissen – Verbrauchertipp –

Augen auf beim Online-Kauf – Wie Selbstauskünfte und Co. nicht zum teuren Vergnügen werden

 
Hannover, 11.01.2022 – Mal schnell Punkte in Flensburg abfragen? Ganz einfach einen Nachsendeantrag beauftragen? Bei manchen Online-Dienstleistern ist Vorsicht geboten. Ihr Konzept: Sie lassen sich kostenlose oder günstige Leistungen gut bezahlen. Wer Anbieter mit dem Einholen von Führungszeugnissen, Selbstauskünften, Nachsendeanträgen und Co. beauftragt, sollte daher immer genau hinschauen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Ein junger Mann aus Niedersachsen benötigt zum Start seiner Ausbildung ein Führungszeugnis sowie den Punktestand des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg. Nach einer schnellen Online-Recherche wird er bei zwei Dienstleistern fündig. Das Ergebnis: in beiden Fällen erhält er keine konkrete Auskunft, sondern nur allgemeine Informationen zu den Themen. Die Kosten belaufen sich auf rund 50 Euro.

„Vielen ist nicht bewusst, dass es Dienstleister gibt, die lediglich Informationen zur Verfügung stellen oder sich die Weiterleitung von Anträgen bezahlen lassen. Über den direkten Weg beim Kraftfahrt-Bundesamt und die örtliche Meldebehörde hätte der Verbraucher nicht nur die gewünschten Unterlagen erhalten, sondern auch deutlich weniger zahlen müssen“, weiß Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Kostenpflichtige Angebote ähneln den kostenlosen sehr

Dass sie gar nicht auf der Website eines offiziellen Anbieters gelandet sind, fällt Verbraucherinnen und Verbrauchern aber meist erst auf, wenn es schon zu spät ist. In Suchmaschinen sind diese Dienstleister – als Anzeige getarnt – häufig ganz oben gelistet. Wer darauf klickt, landet in der Regel auf einer Website, die in Farb- und Wortwahl an das kostenlose oder günstigere Pendant erinnert. Sogar Logos werden ähnlich gestaltet.

Tipps der Verbraucherzentrale

Davon sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen lassen. „Wer sich unsicher ist, ob es sich um die Original-Website handelt, kann bei Online-Geschäften immer das Impressum prüfen“, erläutert Körber. Zudem lohnt es sich, nur ein paar Minuten mehr in die Suche zu investieren. Nachsendeauftrag, Selbstauskunft, Führungszeugnis, Punkteabfrage oder Urkunden können auch direkt beantragt werden.

Rechtlich gesehen ist das Geschäftsmodell der kostenpflichtigen Online-Dienstleister nicht zu beanstanden, sofern der Anbieter korrekt über Kosten und Widerrufsmöglichkeiten informiert und die Dienstleistung tatsächlich erbringt.

Bei Fragen  hilft die der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da