Landkreis Leer: Bei Besuchen wird FFP2-Maske Pflicht

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Regelung gilt ab dem 3. Januar in allen Gebäuden der Kreisverwaltung / 3G bereits seit 1. Dezember

Weil sich die Omikron-Variante ausbreitet, möchte der Landkreis Leer Besucher und Beschäftigte noch besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Deshalb gilt ab dem neuen Jahr: Wer einen persönlichen Termin in der Kreisverwaltung hat, muss eine FFP2-Maske tragen. Dies ist eine weitere Vorsichtsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren müssen ab 3. Januar in Innenräumen der Kreisverwaltung eine Schutzmaske tragen – allerdings muss es bei ihnen nicht zwingend eine FFP2-Maske sein.

Auf den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet gilt bereits eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso in allen Gebäuden des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Wegen der Corona-Pandemie sind persönliche Termine in der Kreisverwaltung Leer derzeit nur nach Vereinbarung möglich. Seit dem 1. Dezember gilt für Besucherinnen und Besucher in allen Gebäuden der Kreisverwaltung Leer bereits die 3G-Regel: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene sowie Getestete, die einen gültigen Nachweis einer anerkannten Teststelle vorzeigen können.

3G gilt nicht bei Kontakten, die in Kreiseinrichtungen draußen „an der frischen Luft“ stattfinden. So bleibt z.B. der Containerschalter des Straßenverkehrsamtes ohne 3G-Nachweis zugänglich; dort muss direkt vor dem Schalter aber zumindest eine medizinische Maske getragen werden.

Gerne kümmert sich die Kreisverwaltung auch auf anderem Wege um die Anliegen von Bürgerinnen und Bürger. Eine Übersicht mit Kontaktdaten gibt es unter www.Landkreis-Leer.de/Coronavirus unter dem Punkt „Kontaktliste“.